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   LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2011 - L 6 AS 2032/10   

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https://dejure.org/2011,19103
LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2011 - L 6 AS 2032/10 (https://dejure.org/2011,19103)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.06.2011 - L 6 AS 2032/10 (https://dejure.org/2011,19103)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - L 6 AS 2032/10 (https://dejure.org/2011,19103)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2011 - L 6 AS 2032/10
    In diesem Zusammenhang werde auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.01.2011 (NJW 2011, 836 ff.) verwiesen.
  • BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2011 - L 6 AS 2032/10
    Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R eingehend begründet, dass es im Rahmen des dem Gesetzgeber zuzubilligenden weiten Gestaltungsspielraums verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn die Verletztenrente im Rahmen des SGB II nicht anrechnungsfrei bleibt.
  • BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2011 - L 6 AS 2032/10
    Dies gilt insbesondere auch im Hinblick darauf, dass es einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf bestimmte Geldbeträge für bestimmte Bedarfe nicht gibt (vgl. BSG Urteil vom 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 Rn 44 mwN in SGb 2009, 548 ff.).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2011 - L 6 AS 2032/10
    Auch der erkennende Senat vertritt im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. BVerfG Beschluss vom 22.05.2003 - 1 BvR 452/99 Rn 17 in FamRZ 2003, 1084 ff.; Beschluss vom 26.04.1988 - 1 BvL 84/86 Rn 47 in BVerfGE 78, 104 ff.) die Auffassung, dass eine richterliche Korrektur der gesetzgeberischen Entscheidungen, insbesondere denjenigen im Rahmen der gewährenden Staatstätigkeit, nur in begrenztem Umfang möglich ist.
  • BVerfG, 22.05.2003 - 1 BvR 452/99

    Zur Ermittlung der Pflegebedürftigkeit in der sozialen Pflegeversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2011 - L 6 AS 2032/10
    Auch der erkennende Senat vertritt im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. BVerfG Beschluss vom 22.05.2003 - 1 BvR 452/99 Rn 17 in FamRZ 2003, 1084 ff.; Beschluss vom 26.04.1988 - 1 BvL 84/86 Rn 47 in BVerfGE 78, 104 ff.) die Auffassung, dass eine richterliche Korrektur der gesetzgeberischen Entscheidungen, insbesondere denjenigen im Rahmen der gewährenden Staatstätigkeit, nur in begrenztem Umfang möglich ist.
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